Ein Ansprechpartner und dabei die Leistungen von über 70 Werkstattstandorten …

Die GDW-Nord (Genossenschaft der Werkstätten), ist ein Zusammenschluss mehrerer Träger von Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland.
Ein besonderer Vorteil für die Auftraggeber der GDW-Nord …
Die der GDW-Nord angeschlossenen Werkstätten für behinderte Menschen sind nach § 142 SGB IX anerkannt. Gemäß des § 140 SGB IX können die Auftraggeber 50% der durch Menschen mit Behinderung erbrachten Arbeitsleistung mit der ggf. zu entrichtenden Ausgleichsabgabe verrechnen. Je nach Auftragsinhalt bis zu 50% des Auftragswerts!
Ermitteln Sie Ihre mögliche Kostenersparnis mit unserem Ausgleichsabgaberechner ![]()
Mehr zum Preisvorteil ![]()

