Werkstätten für behinderte Menschen
Sinnvolle Arbeit ist lebenswichtig

Anerkennung, Bestätigung, Gestaltungsfreiheit: Diese Erfolgserlebnisse können behinderte Menschen auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt kaum erfahren. Deshalb bekommen behinderte Mitarbeiter in den Werkstätten eine individuelle Ausbildung, mit der sie beruflich in den Arbeitprozess integriert werden können.
Die Werkstätten bieten behinderten Menschen einen Arbeitsplatz, der ihren Fähigkeiten und Begabungen entspricht.
Die für die Durchführung der Aufträge verantwortlichen Mitarbeiter sind Menschen mit einer beruflichen Qualifikation entsprechend Ihrer Aufgabenstellung; Ingenieure, Techniker, Meister oder Facharbeiter. Sie durchlaufen außerdem eine Zusatzausbildung zur „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (FAB)“.
Mit Hilfe dieser Fachkräfte erarbeiten sich die behinderten Mitarbeiter ein Mehr an Selbstwertgefühl: sie führen die gleichen Tätigkeiten wie in jedem anderen Betrieb aus und können mit Recht stolz darauf sein.
Der Lohnanteil aus den Aufträgen dient der Entlohnung der behinderten Mitarbeiter.
Mit Ihrem Auftrag tragen Sie als Kunde unmittelbar zur Steigerung des Behindertenlohnes bei. Das Geldverdienen ist wesentlicher Bestandteil von Anerkennung, nicht nur bei behinderten Menschen.
Der Gesetzgeber fördert diesen Beitrag zur Anerkennung von Behindertenarbeit.
Erfahren Sie mehr über die Ihnen entstehenden Vorteile ![]()

