Beauftragtenwesen

für Werkstätten für behinderte Menschen und andere soziale Einrichtungen
Generell:
Die Anforderungen an die Einrichtungen der Behindertenhilfe werden, wie auch in allen anderen Betrieben seitens des Gesetzgebers, der Kunden sowie der Qualifikation der Mitarbeiter immer komplexer.Die Auflagen der gesetzlichen Unfallversicherung erfordern beispielsweise die Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten, welche die Geschäftsleitung bei der Einhaltung sowie Dokumentation der umfangreichen Arbeitsschutzbestimmungen unterstützen (BGV A1 §20).
Die personellen Ressourcen einer Einrichtung der Behindertenhilfe lassen die Ausbildung und Tätigkeit eigener Mitarbeiter in diesen Bereichen oft nicht zu, die tatsächliche Konzentration auf die eigentlichen Kernkompetenzen wird dabei zusätzlich erheblich erschwert.
Speziell:
Unabhängig von einer möglichen Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch uns, können wir für Sie Ihr Arbeitssicherheitskonzept überprüfen,
damit Sie sicher sind, dass Sie die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
Denn: Die Unfallversicherung kann Sie als Unternehmer (Bsp. Geschäftsführer) in Regress nehmen - im Falle die Vorschriften wurden nicht
eingehalten oder Sie möglicherweise noch kein Sicherheitskonzept(!) haben.
Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Begleitung, Einhaltung und Dokumentation der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen
in Ihrem Hause auf Dauer sichergestellt sind.
Mögliche Dienstleistungsfelder u.a.:
o Überprüfung Ihres Arbeitssicherheitskonzeptes;
o Begleitung durch Sicherheitsbeauftragte;
o Erstellung der vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen, Gefahrstoffkataster,
o Einhaltung der Biostoffverordnung;
o Durchführung der vierteljährlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Ausschüsse unter Einbeziehung der Geschäftsleitung,
der Mitarbeitervertretung und des betriebsärztlichen Dienstes.
GDW-Leistung:
Wir stellen für Sie:
o Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
o Sicherheitsbeauftragte (SIB)
o Abfall-, Umweltbeauftragte
o Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)
o Hygienebeauftragte
o Datenschutzbeauftragte
Damit Sie sich ganz auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

