Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ihr starker Partner.

§1 Anwendungsbereich, Geltung und Einbeziehung

Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden unserer Fortbildungen, Workshops und/oder vergleichbarer Angebote (im Folgenden Veranstaltung genannt).
Sie gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern i. S. d. §14 BGB.

§2 Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung hat schriftlich – über das Onlineportal der gdw nord zu erfolgen und ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhält der / die Teilnehmende eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit der schriftlichen Bestätigung kommt für beide Teile ein Vertrag zustande. Rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin wird eine verbindliche Zu- bzw. Absage in Abhängigkeit von der Mindestteilnehmerzahl versendet.

Findet die Veranstaltung statt, wird zusätzlich eine Rechnung versendet. Mit ihrer/seiner Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmende zur Zahlung des in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Teilnahmeentgeltes für die Veranstaltung.

§3 Durchführung und Absage von Veranstaltungen

Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn sich hierfür die jeweils erforderliche Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat.

Die gdw nord behält sich aus triftigen Gründen vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Entgelte erstattet.

Sollten Veranstaltungen wegen Krankheit von Referentinnen/Referenten oder wegen anderer nicht von der gdw nord zu vertretender Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht der/dem Teilnehmenden nur ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der/dem Teilnehmenden bereits weitere Kosten, z. B. Buchung einer Unterkunft, Anreise o. ä. entstanden sind.

§4 Absage durch Teilnehmenden

Bei schriftlicher Benachrichtigung sind Absagen bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird das Entgelt in voller Höhe berechnet. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der gdw nord.

Können Teilnehmende aus Krankheit oder anderen Gründen die gebuchte Veranstaltung nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Selbstverständlich ist es möglich, jederzeit eine/einen Ersatzteilnehmenden schriftlich zu benennen.

§5 Datenschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherung werden beachtet (siehe auch Datenschutzerklärung).

§6 Webinare

Die gdw nord verwendet das Tool „Zoom“, um Online-Meetings, Videokonferenzen und Webinare durchzuführen. „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt.

Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Zoom: https://zoom.us/de-de/privacy.html

Als ergänzende Schutzmaßnahmen haben wir ferner unsere Zoom-Konfiguration so vorgenommen, dass für die Durchführung von „Online-Meetings“ nur Rechenzentren in der EU und dem EWR genutzt werden.

§7 Haftung

Die/der Teilnehmende besucht die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Gegen alle Unfälle während der Veranstaltungszeiten ist die/der Teilnehmende im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung durch die gdw nord versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Darüber hinaus übernimmt die gdw nord keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der/des Teilnehmenden, es sei denn, dass die gdw nord bzw. ihre Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

§8 Schlussbemerkungen

Alle Vereinbarungen, die zwischen der gdw nord und der/dem Teilnehmenden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf diese Schriftformklausel kann wiederum nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien verzichtet werden, welche von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.